Aufwandsentschädigung
für
Schiedsrichter
und
Schiedsrichter-
Beobachter
SR-Aufwandsentschädigungen
Herren
Oberliga 100,–
Verbandsliga 60,–
Landesliga 52,–
Bezirksliga (einschl. Firmenspiele) 40,–
Kreisliga A/B/C 33,–
Senioren, Freizeit, Reserven 26,–
Junioren
A-Junioren
Oberliga 40,–
Verbandsstaffel 33,–
Sonstige 24,–
B-Junioren
Oberliga 40,–
Verbandsstaffel 29,–
Sonstige 20,–
C-Junioren
Oberliga 28,–
Landesstaffel 21,–
Sonstige 17,–
D-Junioren 15,–
E-Junioren 14,–
Frauen
Oberliga 40,–
Verbandsliga 33,–
Sonstige 26,–
Juniorinnen
A-Juniorinnen 18,–
B-Juniorinnen
Oberliga 28,–
Verbandsstaffel 20,–
Sonstige 17,–
C-Juniorinnen 16,50
D/E-Juniorinnen 14,50
SR-Assistenten-Aufwandsentschädigungen
Herren
Oberliga 50,–
Verbandsliga 30,–
Landesliga 26,-
A-Junioren
Oberliga 20,–
Verbandsstaffel 16,50
B-Junioren
Oberliga 20,–
Im Falle, dass SR-Assistenten zu Spielen eingesetzt werden, für die keine Aufwandsentschädigung festgelegt ist, gilt für diese der halbe Betrag des SR.
Turniere
Aktive
Pro EinsatzStunde 8,–
Jugend
Pro EinsatzStunde 5,50
Bei Turnieren beginnt der Einsatz, wenn sich der SR einsatzbereit
bei der Turnieraufsicht meldet (frühestens 45 min. vor dem im Spielauftrag ausgewiesenen Beginn).
Er endet mit dem letzten Spieleinsatz als SR bzw. SR-Assistent.
Sonstiges
Aufstiegs-/Entscheidungs-/Relegationsspiele
Aufwandsentschädigung der höheren Spielklasse
Pokalspiele
Aufwandsentschädigung der höheren Spielklasse (max. OL)
Freundschaftsspiele
Aufwandsentschädigung der höheren Spielklasse (max. OL)
Jugend trainiert für Olympia
Einsatz bis zu 3 Std. 7,–
Einsatz über 3 Std. 10,50
(jeweils inkl. Fahrzeit)
Fahrtkosten
Kraftfahrzeug (zumutbar kürzester Weg) 0,30
Fahrkarte 2. Klasse Bahn oder öffentliches Verkehrsmittel
Jugend trainiert für Olympia 0,25
In der Fahrtkostenerstattung sind mitgenommene Personen
eingeschlossen.
SR-Beobachter/Coacher-Aufwandsentschädigungen
Oberliga 25,–
Verbandsliga, Landesliga, Bezirks-/Kreisliga (gemäß § 8 FinO)
Dauer der Reise / bis 8 Stunden 6,50
Abwesenheit über 8 Stunden 13,–
Neben den Fahrtkosten und der Aufwandsentschädigung kann
der SR/SR-Beobachter auch die tatsächlich angefallenen Kosten (z.B. Porto, …) abrechnen.
In der Aufwandsentschädigung sind die Aufwendungen für
die Vor- und Nachbereitung zum Spiel enthalten.
Die Aufwandsentschädigung ist grundsätzlich steuerpflichtig.
Eventuell anfallende und in unmittelbarem Zusammenhang mit
der Schiedsrichter-/SR-BeobachterTätigkeit stehende Aufwendungen können im Rahmen der Versteuerung/bei Abgabe der Steuer-erklärung/en in Abzug gebracht werden (Nachweise erforderlich).
Von Seiten des Verbandes/der Vereine werden keine Sozial-
versicherungsbeiträge oder Lohnsteuerbeträge abgeführt.
Der Schiedsrichter/SR-Beobachter ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung verantwortlich.
Gültig ab: 01.07.2019
Verbands-Schiedsrichter-Ausschuss
Palilla