Freitag, 18. Oktober 2019

Aufwandsentschädigung für WFV Schiedsrichter wurde angepasst 19/20















Aufwandsentschädigung



für

Schiedsrichter

und

Schiedsrichter-

Beobachter








SR-Aufwandsentschädigungen



Herren

Oberliga 100,–

Verbandsliga 60,–

Landesliga 52,–

Bezirksliga (einschl. Firmenspiele) 40,–

Kreisliga A/B/C 33,–

Senioren, Freizeit, Reserven 26,–



Junioren

A-Junioren

Oberliga 40,–

Verbandsstaffel 33,–

Sonstige 24,–


B-Junioren

Oberliga 40,–

Verbandsstaffel 29,–

Sonstige 20,–


C-Junioren

Oberliga 28,–

Landesstaffel 21,–

Sonstige 17,–


D-Junioren 15,–


E-Junioren 14,–


Frauen

Oberliga 40,–

Verbandsliga 33,–

Sonstige 26,–


Juniorinnen


A-Juniorinnen 18,–



B-Juniorinnen

Oberliga 28,–

Verbandsstaffel 20,–

Sonstige 17,–


C-Juniorinnen 16,50


D/E-Juniorinnen 14,50




SR-Assistenten-Aufwandsentschädigungen

Herren


Oberliga 50,–

Verbandsliga 30,–

Landesliga 26,-


A-Junioren


Oberliga 20,–

Verbandsstaffel 16,50


B-Junioren


Oberliga 20,–

Im Falle, dass SR-Assistenten zu Spielen eingesetzt werden, für die keine Aufwandsentschädigung festgelegt ist, gilt für diese der halbe Betrag des SR.


Turniere

Aktive


Pro EinsatzStunde 8,–


Jugend


Pro EinsatzStunde 5,50

Bei Turnieren beginnt der Einsatz, wenn sich der SR einsatzbereit

bei der Turnieraufsicht meldet (frühestens 45 min. vor dem im Spielauftrag ausgewiesenen Beginn).

Er endet mit dem letzten Spieleinsatz als SR bzw. SR-Assistent.


Sonstiges

Aufstiegs-/Entscheidungs-/Relegationsspiele


Aufwandsentschädigung der höheren Spielklasse


Pokalspiele


Aufwandsentschädigung der höheren Spielklasse (max. OL)


Freundschaftsspiele


Aufwandsentschädigung der höheren Spielklasse (max. OL)


Jugend trainiert für Olympia


Einsatz bis zu 3 Std. 7,–

Einsatz über 3 Std. 10,50

(jeweils inkl. Fahrzeit)


Fahrtkosten


Kraftfahrzeug (zumutbar kürzester Weg) 0,30

Fahrkarte 2. Klasse Bahn oder öffentliches Verkehrsmittel

Jugend trainiert für Olympia 0,25

In der Fahrtkostenerstattung sind mitgenommene Personen

eingeschlossen.


SR-Beobachter/Coacher-Aufwandsentschädigungen

Oberliga 25,–

Verbandsliga, Landesliga, Bezirks-/Kreisliga (gemäß § 8 FinO)


Dauer der Reise / bis 8 Stunden 6,50

Abwesenheit über 8 Stunden 13,–

Neben den Fahrtkosten und der Aufwandsentschädigung kann

der SR/SR-Beobachter auch die tatsächlich angefallenen Kosten (z.B. Porto, …) abrechnen.

In der Aufwandsentschädigung sind die Aufwendungen für

die Vor- und Nachbereitung zum Spiel enthalten.


Die Aufwandsentschädigung ist grundsätzlich steuerpflichtig.


Eventuell anfallende und in unmittelbarem Zusammenhang mit

der Schiedsrichter-/SR-BeobachterTätigkeit stehende Aufwendungen können im Rahmen der Versteuerung/bei Abgabe der Steuer-erklärung/en in Abzug gebracht werden (Nachweise erforderlich).

Von Seiten des Verbandes/der Vereine werden keine Sozial-

versicherungsbeiträge oder Lohnsteuerbeträge abgeführt.

Der Schiedsrichter/SR-Beobachter ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung verantwortlich.


Gültig ab: 01.07.2019

Verbands-Schiedsrichter-Ausschuss

Palilla